Neue Homologation von vierrädrigen Leichtfahrzeugen der Klasse L6E BP.

 

AM 15. JANUAR 2013 WURDE EINE NEUE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION NR. 168/2013/EU VERABSCHIEDET, DIE IN POLEN AM 1. JANUAR 2019 IN KRAFT TRAT UND DAMIT DIE ALTE RICHTLINIE 2002/24/EG ABLÖSTE.  

 

Technische Daten der Fahrzeugklassen L6E BP:

 

 

Die Kategorie umfasst nur Fahrzeuge, die nach 2016 hergestellt wurden, und gilt für alle Marken von Kleinstfahrzeugen (leichte vierrädrige Fahrzeuge).

 

Proviant:

Gesetzblatt 2011, Nr. 30, Pos. 151 Roz. 1. Art. 6 bestimmt, dass derzeit folgende Klassen von Führerscheinen zum Führen eines Fahrzeugs mit L6e-Genehmigung berechtigt sind: AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D und T.

 

Gesetzblatt 2011, Nr. 30, Pos. 151 Roz. 1. In Art. 8 ist folgendes Mindestalter für den Fahrer festgelegt:

        1) 14 Jahre - für Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM

 

Moped-Karte:

Gesetzblatt 2011, Nr. 30, Punkt 151. Gesetz vom 5. Januar 2011 über Fahrzeugführer.

Art. 133 Abs. 2.


Die Mopedkarte, die auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz - ausgestellt wurde, bleibt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Inhabers gültig. Die Mopedkarte kann auf Kosten des Berechtigten gegen einen Führerschein der Klasse AM eingetauscht werden, wenn die Person über 14 Jahre alt ist.